Im Kanton Nidwalden soll das EG zum Raumplanungsgesetz betreffend Mehrwertabgabe teilrevidiert werden (vgl. Medienmitteilung sowie Bericht zur externen Vernehmlassung). Der Kernpunkt der Revision ist die Einführung einer einheitlichen Freigrenze von CHF 30’000. Weiter soll auch klarer festgelegt, wann die Abgabe bei einem Verkauf oder bei einer Überbauung anfällt. Die Vernehmlassung lief bis 28. November 2025, nun läuft die Bereinigung und Beratung der Vorlage im Landrat. In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen per 1. Januar 2027.