Mehrwertabgabe

Luzern: Anpassung der Mehrwertabgabebestimmungen

von 12. September 2019 September 18th, 2019 No Comments

Der Kantonsrat hat am 09.09.2019 in der 2. Beratung der Anpassung der Regelung zur Abgabebefreiung beim Mehrwertausgleich zugestimmt. Die Grenze, ab der bei Einzonungen eine Abgabe zu erheben ist, betrug im Kanton Luzern bisher CHF 100‘000.00. Sie wird nun unter Beachtung eines Bundesgerichtsurteils auf CHF 50`000 gesenkt.  Bei Um- und Aufzonungen besteht weiterhin eine Freigrenze von CHF 100‘000.00. Unter Vobehalt des fakultativen Referendums tritt die Änderung am 1. Dezember 2019 in Kraft. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons.