Das Mehrwertausgleichsgesetz (MAG/ZH; LS 700.9) und die Mehrwertausgleichsverordnung (MAV/ZH; LS 700.91) des Kantons Zürich sind am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde das bestehende Einzonungsverbot per 01. Januar 2021 aufgehoben (vgl. das Kreisschreiben zur Aufhebung des Einzonungsverbots vom 21. Dezember 2020). Weitergehende Informationen finden Sie hier.