Im Kanton Schwyz werden künftig die Gemeinwesen von der Mehrwertabgabepflicht befreit. Die Höhe der Mehrwertabgabe bleibt unverändert. Anstelle der bisherigen Freibeträge wird neu für alle Abgabetatbestände eine Freigrenze von CHF 30‘000.00 vorgesehen. Zudem wird die besondere Regelung für Mehrwertabgaben im Baurechtsverhältnis aus dem Gesetz gestrichen. Die Gesetzesänderung wurde im Amtsblatt puliziert und unterliegt noch dem fakultativen Referendum. Vgl. weiterführend auch die Medienmitteilung.