Mehrwertabgabe

Einzonungsstopp im Kanton Zürich

von 9. Februar 2019 Februar 11th, 2019 No Comments

Gemäss Art. 38a RPG haben die Kanton bis am 01. Mai 2019 Zeit, um die bundesrechtlichen Vorgaben zur Mehrwertabgabe umzusetzen. Da im Kanton Zürich keine fristgerechte Umsetzung möglich ist, erlässt der Regierungsrat bereits jetzt einen Einzonungsstopp. Weitere Informationen finden Sie im Bericht der NZZ vom 9. Februar 2019.