Der Bundersat hat für fünf Kantone einen Einzonungsstopp beschlossen, weil diese Art. 5 RPG nicht fristgerecht oder ungenügend umgesetzt haben. Betroffen sind einerseits die Kantone Zürich und Zug, in denen keine fristgerechte Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben erfolgte, und andererseits die Kantone Genf, Luzern und Schwyz, deren Umsetzung mangelhaft ist. Vgl. weiterführend die Medienmitteilung des Bundesrats.