Mehrwertabgabe

Bundesrat hebt Einzonungsstopp im Kanton Luzern auf

von 14. November 2019 November 28th, 2019 No Comments

Im Kanton Luzern gilt seit dem 1. Mai 2019 ein Einzonungsstopp, weil die kantonale Mehrwertabgaberegelung die Vorgaben des Bundesrechts nicht erfüllt. Da der Kanton Luzern inzwischen seine Regelung angepasst hat, hebt der Bundesrat den Einzonungsstopp per 1. Dezember 2019 auf. Die Gestezesänderung, mit der die Grenze für die Abgabefreiheit beim Mehrwertausgleich von CHF 100‘000.00 auf neu CHF 50‘000.00 gesenkt wird, im Kanton Luzern wird per 1. Dezember in Kraft treten.