Gestützt auf zwei im Grossen Rat des Kantons Bern eingereichte Motionen (Motion Lanz (M 106/2017) und Motion Haas (M 107/2017)) sollen im Kanton Bern die Bestimmungen zum Ausgleich von Planungsvorteilen teilweise präzisiert werden. Zur Gesetzesänderung wird bis am 25. Januar 2019 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt.