Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat am 14. Mai 2019 den Ratschlagsentwurf betreffend Revision der Mehrwertabgabe gemäss Bau- und Planungsgesetz zur Ausfertigung und Weiterleitung an den Grossen Rat genehmigt. Mit der Revision soll u.a. die Berechnung vereinfacht (kein Abzug von Abbruch- und Altlastenkosten mehr), der Abgabesatz von 50 auf 40 Prozent reduziert und die Zweckbindung erweitert werden. Weitere Informationen finden Sie hier.