Mehrwertabgabe

Änderung Bau- und Planungsgesetz Kanton Schwyz

Am 1. März 2020 sind die teilrevidierten Bestimmungen zur Mehrwertabgabe im Kanton Schwyz in Kraft getreten (vgl. § 36d ff. BPG/SZ). Der Einzonungsstopp im Kanton Schwyz ist damit aufgehoben. Mit der Gesetzesänderung wird insbesondere der bisherige Freibetrag durch eine Freigrenze von CHF 30‘000.00 ersetzt.