Mehrwertabgabe

Bundesgericht äussert sich zum Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten des Kantons Basel-Landschaft

von 11. Dezember 2020 No Comments

Im heute publizierten Entscheid 1C_245/2019 befasst sich das Bundesgericht mit dem Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten des Kantons Basel-Landschaft und hält fest, dass es den Kantonen untersagt ist, lediglich die bundesrechtliche Mindestregelung umzusetzen und den Gemeinden die Erhebung weitergehender Mehrwertabgaben zu verbieten. Ausserdem müsse die Erhebung der Mehrwertabgabe rechtsgleich und willkürfrei erfolgen können. Zusätzlich stellte das Bundesgericht fest, dass die vorgesehene Freigrenze von CHF 50‘000.00 bundesrechtswidrig ist (namentlich weil diese nicht mit dem Erhebungsaufwand resp. ungünstigen Verhältnis zum voraussichtlichen Abgabeertrag begründet werden konnte) und es äusserte sich zu den Möglichkeiten zur Verwendung der Erträge.