Mehrwertabgabe

Zug: Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes angenommen

Am 19. Mai 2019 hat die Zuger Stimmbevölkerung die Vorlage zur „Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) – Umsetzung von Bundesrecht“ mit 67.15% Ja-Stimmen deutlich angenommen. Damit führt der Kanton Zug eine Mehrwertabgabe bei Einzonungen eine Mehrwertabgabe von 20% ein. Zudem können Gemeinden in ihren Bauordnungen festlegen, dass sie mittels verwaltungsrechtlichem Vertrag bei Um- und Aufzonungen eine Mehrwertabgabe von maximal 20% des Mehrwerts erheben können. Mit dieser Vorlage werden die bundesrechtlichen Vorgaben zur Mehrwertabgabe im Kanton Zug umgesetzt, womit das Einzonungsmoratorium im Kanton Zug bald ein Ende haben wird. Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens der angenommen Teilrevision.