Nachdem das Bundesgericht in zwei Entscheiden festgestellt hat, dass das kantonale Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten vom 27.09.2018 (GAP/BL; SGS 404) gegen das übergeordnete Raumplanungsgesetz verstösst, gibt der Regierungsrat des Kantons Basel Landschaft nun eine Revisionsvorlage in die Vernehmlassung (vgl. Medienmitteilung vom 14. Dezember 2022). Die Revisionsvorlage sieht vor, dass nicht nur bei Einzonungen, sondern auch bei Um- und Aufzonungen eine Abgabe von 30% der generierten Bodenmehrwerten erhoben wird. Die Gemeinden können mit einem Reglement höhere Abgabesätze vorsehen. Die Freigrenze wird demgegenüber von aktuell CHF 50’000.00 auf CHF 30’000.00 reduziert. Die Vernehmlassung dauert bis Ende März 2023 und die Unterlagen dazu finden Sie hier.