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Mehrwertabgabe

Bundesrechtliche Mindestanforderungen für die Erhebung von Mehrwertabgaben

Zweite Etappe der RPG-Revision tritt voraussichtlich am 1. Juli 2026 in Kraft. Damit wird auch Art. 5 RPG angepasst und klargestellt dass nur bei Einzonungen (nicht aber bei Auf- und Umzonungen) zwingend eine Mehrwertabgabe erhoben werden muss.