Zweite Etappe der RPG-Revision tritt voraussichtlich am 1. Juli 2026 in Kraft. Damit wird auch Art. 5 RPG angepasst und klargestellt dass nur bei Einzonungen (nicht aber bei Auf- und Umzonungen) zwingend eine Mehrwertabgabe erhoben werden muss.
Zweite Etappe der RPG-Revision tritt voraussichtlich am 1. Juli 2026 in Kraft. Damit wird auch Art. 5 RPG angepasst und klargestellt dass nur bei Einzonungen (nicht aber bei Auf- und Umzonungen) zwingend eine Mehrwertabgabe erhoben werden muss.