Mehrwertabgabe

Rechtsgrundlagen für die Mehrwertabschöpfungen in den Kantonen Baselland und Obwalden

Am 1. Mai 2019 und somit genau mit Ablauf der Umsetzungsfrist sind in den Kantonen Baselland und Obwalden die rechtlichen Grundlagen für die Mehrwertabschöpfung in Kraft getreten. Im Kanton Baselland wird diese im Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten (GAP/BL; SGS 404) geregelt. Im Kanton Obwalden wurden die Bestimmungen in Art. 28b ff. des kantonalen Baugesetzes (BauG/OW; GDB 710.1) aufgenommen.