Mehrwertabgabe

Keine Pflicht zur Erhebung einer Mehrwertabgabe bei Auf- und Umzonungen

von 16. Oktober 2023 No Comments

Der Ständerat hat in der Herbstsession auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichts reagiert und sich für eine Präzisierung von Art. 5 RPG ausgesprochen, wonach sich die Mindestanforderungen für die Erhebung von Mehrwertabgaben nach den Absätzen 1bis bis 1sexies richten und wonach bei Einzonungen eine Abgabe von mindestens 20% zu erheben ist. Damit ist klargestellt, dass nur bei Einzonungen (nicht aber bei Auf- und Umzonungen) zwingend eine Mehrwertabgabe erhoben werden muss.