Mehrwertabgabe

Kanton Zürich verabschiedet Mehrwertausgleichsgesetz

Die Kommission für Planung und Bau (KPB) hat am 30. April 2019 den Antrag für das Mehrwertausgleichsgesetz verabschiedet. In der Medienmitteilung vom 03. Mai 2019 wird von einem „gelungenen Kompromiss“ gesprochen. Der Kompromiss enthält folgende Eckpunkte: Bei Einzonung beträgt die Mehrwertabgabe 20% des Mehrwerts wobei bei einem Mehrwert unter CHF 30‘000.00 keine Abgabe erhoben wird. Bei Auf- und Umzonungen können die Gemeinden eine Abgabe von 0 bis 40% des um CHF 100‘000.00 gekürzten Mehrwerts erheben. Zudem löst der Verkauf die Fälligkeit der Abgabe nicht aus und unter Vorbehalt von Grundstücken an erstklassiger Lagen wird bei kleinen Grundstücken von 1200 bis 2000m2 keine Mehrwertabgabe erhoben (Bagatell-Fälle). Vgl. dazu auch die Beiträge in den Medien wie beispielsweise im Tagesanzeiger vom 03. Mai 2019 „Medizin gegen Zürcher Einzonungsstopp ist gefunden“.