Mehrwertabgabe

Kanton Glarus: Korrektur der Freigrenze

von 29. April 2021 No Comments

Als Reaktion auf das Urteil des Bundesgerichts vom 19. November 2020 (1C_245/2019) hat der Kanton Glarus entschieden, die Freigrenze für die Erhebung der Mehrwertabgabe von bisher CHF 50‘000.00 auf neu CHF 30‘000.00 zu reduzieren. Dazu soll die kantonale Bauverordnung angepasst werden; die Vernehmlassung dauert noch bis am 31. Mai 2021 (weitere Informationen finden Sie in der Mitteilung des Kantons).