Mehrwertabgabe

Baurekurskommission Basel-Stadt: Berechnung Mehrwert

von 10. April 2019 April 16th, 2019 No Comments

Die Baurekurskommission des Kantons Basel-Stadt hat sich in einem Entscheid vom 31.10.2018 mit der Berechnung des Mehrwerts gemäss § 120 PBG BS in Verbindung § 81 BPV BS auseinandergesetzt. Gemäss Baurekurskommission ist die Mehrwertabgabe anhand eines „theoretischen“ Vergleichs zweier Bodenverkehrswerte zu berechnen, wobei individuelle Besonderheiten wie die Lage des Grundstücks und die konkrete Nutzung zu berücksichtigen sind. Bei der Bodenverkehrswertberechnung wird grundsätzlich von mängelfreiem Bauland ausgegangen. Bei der Festsetzung der Mehrwertabgabe werden jedoch praxisgemäss pauschalisierte Abbruchkosten zum Abzug zugelassen. Weitere Kosten wie die konkreten Kosten für den Rückbau, die Planung, die Erschliessung und weitere Investitionen sind hingegen nicht abzugsfähig. Der Entscheid wurde publiziert in den Basler juristischen Mitteilungen, BJM 2019 S. 153 ff.