Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2020 beschlossen, dass der Einzonungsstoppp im Kanton Schwyz aufgehoben wird, sobald die Änderung des Bau- und Planungesetzes in Kraft tritt (vgl. Medienmitteilung). Die bereits beschlossene Änderungen ersetzt insbesondere den bisherigen Freibetrag von CHF 10‘000.00 durch eine Freigrenze von CHF 30‘000.00.